Der Verband der Walliser Burgergemeinden wurde 1969 gegründet um ihre Kräfte zu vereinen und die Interessen der Burgschaften zu verteidigen, die damals Ziel von heftigen Attacken gewisser Kreise
gewesen waren. Unter der Ägide des WBV wurden Untersuchungen ausgeführt, die sowohl sozial als auch wirtschaftlich und juristisch, alle sorgfältig über die Bereicherung und Nützlichkeit des
Verbandes informierten. Seither, und als Vertreter der Gemeinschaft der Walliser Burgergemeinden, wird der WBV regelmässig von den politischen Behörden konsultiert. Er wird zur Erarbeitung von
Revisionen der Verfassung und Gesetze, die ihn betreffen, eingeladen. Ein neues Gesetz über die Burgschaften, sowie das Gesetz über die Gemeindeverwaltung, und das Gesetz über Wahl- und
Stimmrecht beschreiben klar das öffentliche Recht seines Statuts.
Der WBV verfügt über keine spezifische Ermächtigungen um die Geschäfte der Burgschaften zu beeinflussen, denn diese sind unabhängige Institutionen. Er ist indessen beauftragt, die
Aktivitäten der lokalen Korporationen untereinander anzupassen, als Vertreter derselben beim Staatsrat, sowie beim Schweizer Verband der Burgschaften
und Korporationen zu fungieren. So nimmt er regelmässig an den Legislaturarbeiten des Kantons teil. Er berät die Burgschaften bei der Bewältigung ihrer Probleme, arbeitet an der Erhaltung der
Burgergemeinden, deren Kultur und begleitet die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Interessen, verteidigt die moralischen, kulturellen und materiellen Werte des Landes.