Die Burgerschaften und der Bundesstaat

Mit Einführung des Bundesstaates wurden die Munizpalgemeinden geschaffen, in denen alle dort ansässigen Bürger ihre politischen Rechte ausüben konnten.

 

Das Wallis hat jedoch die Burgerschaften beibehalten. Sie wurden parallel als öffentlich-rechtliche Korporationen weitergeführt, jedoch mit klar umschriebenen Kompetenzen.

 

Ein Teil des Vermögens wurde den neuen Munizipalgemeinden übertragen. Den Burgerschaften oblag es, vor allem die öffentliche Hand und die Schulen finanziell zu unterstützen.

 

 

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