Da sie keine Steuern erheben durften, aber trotzdem ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen sollten, sind viele Burgschaften zunehmend verarmt, sogar mit dem Risiko einzugehen. Aus diesem
Grunde wurden ihre Verpflichtungen in den letzten Jahrzehnten nach und nach aufgehoben.
Die einzige aktuelle Verpflichtung der Burgschaften besteht nun darin, den Munizipalgemeinden Immobilien zu gewissen Anlässen zur Verpflichtung zu stellen.
Die letzte politische Macht, nämlich die Verleihung des Bürgerrechtes, haben die Burgerschaften am 1. Januar 2008 verloren. Der Verband hat die entsprechende gesetzliche Änderung unterstützt,
namentlich weil sich die Verleihung, gemäss Bundesrecht, auf diejenige der erleichterten Einbürgerung beschränkte. Ab diesem Zeitpunkt gilt es das Burgerrecht und das kommunale Bürgerrecht zu
unterscheiden. Die eingebürgerten Personen sind nicht mehr Burger, jedoch Bürger der Munizipalgemeinde. Das Burgerrecht verleiht sich mittels automatischer Übertragung, entsprechend den
Bestimmungen des Bundesrechtes oder, auf entsprechendes Gesuch hin, durch Verleihung an einen Walliser-Bürger, welcher die Vorgaben des Burgerreglementes erfüllt.